Überschrift D A F
blockHeaderEditIcon

Die Anhänger Fahrschule  

Peter Pankler Schaffhauserstrasse 50 / 8152 Glattbrugg / +41 79 237 62 62

Menu
blockHeaderEditIcon

Slider
blockHeaderEditIcon
Gesetzliche Grundlagen
blockHeaderEditIcon

     

PW - Anhängerprüfung (Kat. BE)

     

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen. 

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderliche Kategorie: B

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.

     

Prüfungsfahrzeug

Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.

     

Beispiele zur Kat. B oder BE:

Leergewicht
Zugfahrzeug

Gesamtgewicht
Anhänger

Gesamtzuggewicht

Prüfung erforderlich
Ja/ Nein

1000 kg

750 kg

1750 kg

Nein

1750 kg

1750 kg

3500 kg

Nein

1500 kg

1750 kg

3250 kg

Ja

2000 kg

1750 kg

3750 kg

Ja

        

Praktische Prüfung nach Kategorien

Motorfahrzeugführer müssen zu jeder Zeit Fähigkeiten haben und Verhaltensweisen zeigen, die sie in der Lage versetzen:

  • ihr Fahrzeug zu beherrschen, um keine gefährlichen Verkehrslagen zu verursachen bez. richtig zu reagieren, falls eine solche Situation dennoch eintrifft.
  • Die Strassenvorschriften zu beachten, insbesondere diejenigen, die Strassenverkehrsunfälle verhüten und für einen flüssigen Verkehr sorgen.
  • Durch rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den anderen zur Sicherheit aller – und insbesondere der schwächeren – Verkehrsteilnehmer beizutragen.
  • Umwelt schonend und sparsam zu fahren.

Die Prüfung erfolgt entsprechend den allgemeinen Prüfungsanforderungen und den Möglichkeiten des Prüfungsfahrzeuges angepasst gemäss - Anhang 12 VZV.

      

Alles nur Geldmacherei?

Nein - durchaus nicht! Zum Beispiel hat das Fahren mit einem Wohnanhänger (Wohnwagen) bereits seine Tücken! Wohnwagen reagieren stark auf Seitenwind.

Das Fahren mit einem Anhänger erfordert Übung und vor allem die richtige Fahrtechnik. Rückwärts Parkieren und Wenden will gelernt sein! Nicht zuletzt muss auch die Ladung fachgerecht gesichert werden.

Dieses und weiteres unerlässliches Know-How erlernen Sie bei den Anhänger-Fahrschulen im entsprechenden Kurs. Nach Beendigung der Anhängerausbildung absolvieren Sie die Anhängerprüfung. Diese berechtigt Sie zum Fahren einer Fahrzeugkombination der entsprechenden Kategorie. 

       

Für noch mehr Informationen klicken Sie folgenden Link:

http://www.fuehrerausweise.ch/asa-seite1.cfm?CFID=4417041&CFTOKEN=73d32494fd0fc0ed-343B91B7-AAA8-48F0-1D6C00EBA28D1A45&lang=de&asahead=1&canton=

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*